Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Mietbeete Jena

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Anmietung eines Mietbeetes bei Mietbeete Jena. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Mietbeete Jena und dem Mieter eines Beetes. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, bevor Sie ein Beet mieten. Sie enthalten wichtige Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten als Mieter.

 

  1. Es dürfen keine baulichen Maßnahmen erstellt werden (wie z.B. Parzellenabgrenzungen u.ä.).

  2. Nicht verrottbares Material muss zu Hause entsorgt werden, dazu gehört auch jegliche Art von Plastik z.B. Plastikblumentöpfe.

  3. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.  Kinder unterstehen der Aufsichtspflicht der Erziehenden.

  4. Hunde sind auf dem Gelände an der Leine zu führen.

  5. Für selbst mitgebrachte Gegenstände übernimmt die Verpächterin keine Haftung.

  6. Die Geräte, die zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen, müssen in sauberem Zustand an den entsprechend vorgesehenen Platz zurückgebracht werden. Beschädigte Geräte müssen ersetzt werden.

  7. Die Verpächterin übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Vandalismus, Wildfraß und für Missernten, die auf natürliche Bedingungen zurückzuführen sind.

  8. Grillen, Picknicken und ähnliche Freizeitaktivitäten auf dem Gelände sind nicht gestattet.

  9. Bei Vernachlässigung der Parzelle, z.B. das Gemüse wird nicht geerntet und verdirbt, Unkräuter nehmen Überhand, kann die Parzelle entschädigungslos vom Verpächter zurückgenommen und neu vergeben werden.

 

Abschluss der Nutzungsvereinbarung:

Der Nutzungsvertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Pachtgebühr auf dem Konto der Verpächterin eingegangen ist.

 

Widerruf:

Der Abschluss des Nutzungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Pächters von einer verbindlichen Anmeldung ist bis zu 14 Tagen nach Buchung kostenfrei, mittels schriftlichem Widerruf möglich; später jedoch nicht mehr. Tritt der Nutzer später vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten Betrag  zu zahlen.

 

Kündigungsrecht:

Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht. Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für die Verpächterin insbesondere vor, wenn der Nutzer das gepachtete Mietbeet vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Bedingungen zur Parzellennutzung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss die Verpächterin dem Nutzer eine kurze Frist zur Abhilfe setzen oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann die Verpächterin von dem Nutzer Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen verlangen. Die Verpächterin hat ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Nutzer trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet.

 


Saisonpachtvertrag

 

Die Verpächterin   -   Sandy Völker-Heckl –

 

überlässt dem/der Pächter/in (nachfolgend Pächter genannt) die gepachtete Beetfläche zur nicht gewerblichen Bewirtschaftung für die Zeit vom 15.04.2026 bis 15.11.2026. Dieser Vertrag endet danach automatisch.

 Der Pächter übernimmt das Pflanzen bzw. Säen, die Pflege, das Wässern und die Ernte des gepachteten Beetes.

Die Verpächterin sorgt für ausreichend Wasser.

  1. Buchung/Preise:

  • 25m² kosten 150 €/Gartensaison (15.04.26 -15.11.26).

  • 50m² kosten 295 €/Gartensaison (15.04.26 -15.11.26).

 

Die Buchung des Mietbeetes wird über das Onlineformular  vorgenommen.

 

  1. Rechnung/Bezahlung/Rücktritt:

 

Der jeweilige Gesamtbetrag ist im Anschluss der Buchung bzw. mit Erhalt der Rechnung, binnen 7 Werktagen vollständig zu überweisen.

Sollte der Gesamtbetrag nicht fristgemäß eingehen, behält sich die Verpächterin das Recht vor, die Buchung aufzuheben und die Parzelle anderweitig zu vermieten. Die Buchung kann innerhalb von zwei Wochen (nach Erhalt des Saisonpachtvertrages) ohne Angaben von Gründen mit sofortiger Wirkung widerrufen werden. Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist ist ein Rücktritt und die Erstattung des Gesamtbetrages ausgeschlossen.

Die Verpächterin ist berechtigt, die Bestellung des Pächters zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Pächter gegen von der Verpächterin aufgestellte, spezifische Bedingungen verstößt oder diese zu umgehen versucht, auf welche im Rahmen des Vertragsabschlusses hingewiesen wurde. Weiter ist die Verpächterin berechtigt, Buchungen aufgrund überschrittener Verfügbarkeiten/Kontingente zu stornieren. Die Erklärung der Stornierung bzw. des Rücktritts vom Vertrag kann auch durch einfache Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. §350 BGB findet keine Anwendung.

 

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie weitere Fragen zu unseren AGB oder den Mietbeeten haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter!